Wie kommt ein Kind mit Unterstützungsbedarf in das Gemeinsame Lernen?

  • Ein Antrag auf sonderpädagogische Förderung kann vor Beginn oder während der Schulzeit von Eltern und/oder von der Schule beim Schulamt gestellt werden. Die Eltern können hierbei den Wunsch äußern, dass das Kind im GL unterrichtet werden soll.
  • Wenn der Antrag genehmigt wird, beauftragt das Schulamt eine/n Förderschullehrer/in und eine/n Grundschullehrer/in mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes (AO-SF).
  • Die Lehrer/innen nehmen Kontakt zu den Eltern auf, lernen das Kind kennen, beobachten es, führen mit ihm eine Überprüfung in spielerischer Form durch, führen Gespräche mit Eltern und anderen an der Erziehung beteiligten Personen und erstellen auf dieser Grundlage ein Gutachten.
  • Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage dieses Gutachtens letztlich über Förderbedarf und Förderort.
  • Der sonderpädagogische Förderbedarf wird jährlich überprüft.

Kontaktdaten:

Gemeinschaftsgrundschule Kaldenkirchen
Buschstraße 32
41334 Nettetal

Telefon: (02157) 5281
Telefax: (02157) 132618
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier finden Sie uns!

SCR 20230126 hqu