Schulmitwirkung
Klassenpflegschaften
Zu Beginn eines Schuljahres werden im Rahmen des Elternabends jeder Klasse von den Erziehungsberechtigten ein Vorsitzender/eine Vorsitzende und ein/e Vertreter/in für die Klassenpflegschaften gewählt. Diese sind neben der jeweiligen Klassenlehrkraft Ansprechpartner/innen für die Anliegen der Eltern einer Klasse. Außerdem können sie beispielsweise einen Elternstammtisch organisieren, Klassenfeste mitgestalten...
Schulpflegschaft
Die gewählten Mitglieder der Schulpflegschaft vertreten hinsichtlich der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule die Interessen der Eltern.
Schulkonferenz
Ein weiteres Gremium der Schulmitwirkung ist die Schulkonferenz, die sich aus den gewählten Vertreter/innen der Schulpflegschaft sowie aus gewählten Lehrkräften der Lehrerkonferenz zusammensetzt. In dieser beraten und entscheiden Eltern- und Lehrervertreter/innen gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule und gestalten so die Arbeit in der Schule entscheidend mit.